Aktuelles aus der Stiftung


Zurück zur Übersicht

22.11.2022

Stiftung wurde als gemeinnützige Einrichtung anerkannt

Mit Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO vom 22.11.2022 wurde die Erika und Kurt Sommer Stiftung vom Finanzamt Winsen/Luhe als gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Dabei wurde festgestellt, dass die Satzung der Stiftung in der Fassung vom 10.08.2022 die satzungsmäßigen Voraussetzung nach den §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung (AO) erfüllt. Wir sind sehr glücklich, dass auch dieser Schritt erreicht werden konnte. Spenden an die Stiftung können dadurch bei den Spendern im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden.

 2022-11-22 Bescheid zur Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO.pdf


Zurück zur Übersicht


 
E-Mail
Infos