Aktuelles aus der Stiftung
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22.11.2022
Stiftung wurde als gemeinnützige Einrichtung anerkannt
Mit Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO vom 22.11.2022 wurde die Erika und Kurt Sommer Stiftung vom Finanzamt Winsen/Luhe als gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Dabei wurde festgestellt, dass die Satzung der Stiftung in der Fassung vom 10.08.2022 die satzungsmäßigen Voraussetzung nach den §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung (AO) erfüllt. Wir sind sehr glücklich, dass auch dieser Schritt erreicht werden konnte. Spenden an die Stiftung können dadurch bei den Spendern im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden.
2022-11-22 Bescheid zur Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO.pdfZurück zur Übersicht